Regelungen

Beurlaubungen für vorab bekannte Termine (z.B. Arzttermine, Führerscheinprüfungen etc.) sind bei den Klassenlehrkräften bzw. bei den Tutor*innen vorab zu beantragen. Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien sind in der Regel nicht zulässig. Begründete Ausnahmen bedürfen meiner Genehmigung (günstigere Flugtickets u.ä. bieten keine ausreichende Begründung).

Bitte nutzen Sie für Beurlaubungen folgende Formulare:

Die Goetheschule bildet mit ca. 1300 Schülerinnen und Schülern und ihren Familien sowie über 100 Lehrkräften und noch einmal so vielen Angestellten eine große Gemeinschaft. Die Vielfalt an
Lebensentwürfen fordert uns alle zu Toleranz auf und bedarf eines geregelten Miteinanders. Dabei
bleibt es nicht aus, dass es zu Konflikten kommt. Wenn es gelingt, diese Konflikte, seien sie in
widerstreitenden Interessen oder in vermeintlich unvereinbaren Haltungen begründet, im offenen und respektvollen Austausch zu lösen, dann liegt hierin eine Chance auf einen gemeinsamen Lernprozess im besten Sinne des schulischen Bildungsauftrages.
Nicht selten sind im (Schul-)Alltag Missverständnisse die Ursache für Konflikte. Daher sollte zunächst versucht werden, eine Klärung auf der Ebene der Beteiligten herbeizuführen. Erst wenn dieses nicht gelingt, können weitere Personen hinzugezogen werden. Die erste Ansprechpartnerin ist die Klassenleitung, die dann bei Bedarf die Beratungslehrerin oder sozialpädagogische Fachkräfte hinzuzieht.
Auch bei Beschwerden, die schulische Abläufe oder den Unterricht betreffen, ist eine Klärung zuerst auf der Ebene der Beteiligten zu suchen. Im zweiten Schritt wenden sich Schüler*innen an die Klassensprecher*innen und Eltern an die Elternvertretung der Klasse. Die Klassenleitungen werden dann bei Bedarf als Mittler*innen hinzugezogen. Gelingt es im Gespräch mit der Klassenleitung nicht, eine Lösung zu finden, sind die Jahrgangskoordinator*innen als Mitglieder der Schulleitung Ihr Ansprechpartner. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Sekretariate oder per Mail.
Mitglieder der schulischen Gremien (Schulelternrat und Schüler*innen*vertretung) wenden sich mit
ihren Anliegen sowie mit Beschwerden an den Schulleiter, der sie z.B. bei Bedarf vor der Antragstellung an die Gremien Gesamtkonferenz und Schulvorstand berät. Der Schulleiter ist auch der Adressat, wenn gegen schulische Verwaltungsakte ein Widerspruch eingelegt wird. Auch hier ist es angeraten, auf der schulischen Ebene eine Klärung anzustreben, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Beschwerden oder Widersprüche nicht automatisch zu einer Abhilfe führen. In den meisten Fällen wird das schulische Handeln auf diesem Wege bestätigt. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft hat aber das Recht, von der Schule zu verlangen, ihr Handeln zu überprüfen, wenn das eigene Rechtsempfinden verletzt ist.

Im Krankheitsfall melden Eltern ihr Kind vor Unterrichtsbeginn über die Anwendung WebUntis ab. Ein Anruf in der Schule entfällt ebenso wie eine schriftliche Entschuldigung im Nachgang. In WebUntis können Sie auch sehen, ob Ihr Kind im Unterricht anwesend ist. Sie erhalten eine Push-Nachricht über WebUntis, wenn Ihr Kind ohne Abmeldung fehlt.


Fehlzeiten werden in den Jahrgängen 5-10 getrennt nach „entschuldigt“ und „unentschuldigt“ in den Zeugnissen angegeben. Auch Verspätungen werden auf den Zeugnissen vermerkt. Eltern können die Fehlzeiten, Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben ihres Kindes auf WebUntis ebenso einsehen wie Schülerinnen und Schüler.


Beurlaubungen für vorab bekannte Termine (z.B. Arzttermine, Führerscheinprüfungen etc.) sind bei den Klassenlehrkräften bzw. bei den Tutor*innen vorab zu beantragen. Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien sind in der Regel nicht zulässig. Begründete Ausnahmen bedürfen meiner Genehmigung (günstigere Flugtickets u.ä. bieten keine ausreichende Begründung).

Bitte nutzen Sie für Beurlaubungen folgende Formulare:


Bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. bei Sturm, Glätte oder Hitze), die eine unzumutbare Gefährdung dar­stellen, steht es Eltern frei, ihre Kinder in Rücksprache mit der Schule zu Hause zu lassen oder vorzeitig abzuholen. Es ist hilfreich, wenn Sie Ihren Kindern für solche Fälle eine unterschriebene Einverständnis­erklärung, ggf. als PDF auf dem Tablet, geben:


Die Sekretariate erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
Klassen 5, 6 und 7: Tel. (0511) 168-39791
Klassen 8, 9 und 10: Tel. (0511) 168-47620
Oberstufe: Tel. (0511) 168-47626 (oder per Email)

Ankündigungen

Schulausfall am 12.01.2026:
Am Montag, dem 12.01.2026, fällt für alle Schüler*innen der allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover der Präsenzunterricht aus. Aufgaben werden an der Goetheschule ggf. über WebUntis gestellt; schriftliche Arbeiten und Nachschreibearbeiten werden verschoben. Schüler*innen im Praktikum müssen ihre Praktikumsstelle aufsuchen. Wenn die Witterung dies nicht zulässt, ist die Praktikumsstelle zu Arbeitsbeginn zu informieren.
„Tag der offenen Tür“ am Samstag, 28.02.2026, 10-13 Uhr:
Wir stellen am Samstag, dem 28.02.2026, von 10 Uhr bis 13 Uhr im Gebäude der Goetheschule im Franziusweg 43 unsere Schule vor und stehen für Gespräche und Beratung zur Verfügung. Die Auftaktveranstaltung beginnt in der Aula (1. Obergeschoss). Das Gebäude ist barrierefrei. Parkplätze stehen entlang der Haltenhoffstraße zur Verfügung, die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. mit den Bahnlinien 4 und 5, Haltestelle Appelstraße) oder mit dem Fahrrad wird empfohlen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Informationen zu Schulausfällen bei extremen Witterungsverhältnissen:
… finden Sie auf der Website des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung Hannover. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Erklärung mit, wenn es bei vorzeitigem Unterrichtsschluss nach Hause gehen darf.

Nächste Termine

Schulleben

Informationsabend zum Jahrgang 11

Allgemein
15.01.2026

25. Januar um 17 Uhr – GALERIE HERRENHAUSEN

Konzerte und Musikzweig
6.01.2026

Weihnachtskonzert am 18.12.

Konzerte und Musikzweig
20.12.2025