Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I noch kein Latein (in ausreichendem Maße) belegt haben, haben an der Goetheschule die Möglichkeit, Latein als neubeginnende Fremdsprache zu wählen. So kann auch die für das Abitur notwendige 2. Fremdsprache nachgewiesen werden, wobei dazu in der Regel von Jahrgang 11 bis Ende von Jahrgang 13 Latein belegt werden muss.
Die ersten drei Halbjahre (Jahrgang 11 und Jahrgang 12.1) dienen dem Spracherwerb. Hier werden die Grundlagen der lateinischen Sprache und Grammatik erlernt. Wir arbeiten in dieser Phase mit dem Lehrwerk breVia (Vandenhoeck & Ruprecht). Ab dem 4. Halbjahr (ab 12.2) beginnt die Lektürephase, die sich nach den Leitthemen des Zentralabiturs richtet. Wir beschäftigen uns dann mit Originaltexten und vertiefen und erweitern anhand dieser die bisher erworbenen Kompetenzen.
Im Rahmen des neubeginnenden Lateinunterrichts ab Jahrgang 11 kannst du in Niedersachsen das kleine Latinum am Ende von Jahrgang 13 erwerben, dabei müssen jedoch in den beiden letzten Halbjahren zusammen 10 Punkte und im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte erreicht werden. Eine andere Möglichkeit das kleine Latinum zu erwerben, ist Latein als mündliches Prüfungsfach (P5) zu nehmen und erfolgreich zu bestehen.
Das Latinum kann durch das erfolgreiche Bestehen der schriftlichen Prüfung (P4) im Abitur erworben werden.
Das (kleine) Latinum ist immer noch an vielen Universitäten Voraussetzung für das Studium zahlreicher Fächer.